EU AI Act und KI-Kennzeichnung: Was gilt jetzt für dein Unternehmen?

Worum es geht
Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Viele schließen daraus, dass beim EU AI Act erst einmal Ruhe ist. Für die Transparenzpflichten stimmt das nicht, denn sie gelten seit dem 2. August 2026. Wer zum Beispiel einen Chatbot anbietet, muss Nutzende darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen. Wer Deepfakes veröffentlicht, muss sie als KI-generiert kennzeichnen. Nur wer generative KI-Systeme anbietet, die schon vor August am Markt waren, hat für die maschinenlesbare Kennzeichnung noch bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
Wer mit der Kennzeichnung bis 2027 warten will, ist also schon jetzt zu spät dran.
Was du mitnimmst
- Der aktuelle Fahrplan nach dem Digital Omnibus: 2. August 2026, 2. Dezember 2026, 2. Dezember 2027, 2. August 2028
- Welche Transparenzpflichten nach Art. 50 für dich gelten, je nachdem, ob dein Unternehmen KI-Systeme anbietet oder nur nutzt
- Für wen die Frist am 2. Dezember 2026 gilt und was bis dahin erledigt sein muss
- Woran du erkennst, ob ein Anwendungsfall als Hochrisiko-KI nach Anhang III einzustufen ist
- Wie du die gewonnene Zeit bis 2027 sinnvoll nutzt, statt die Arbeit nur aufzuschieben
Ablauf
- 30 Minuten Vortrag
- 30 Minuten offene Fragerunde
Die Teilnahme ist kostenfrei. Den Link zum Teams-Meeting bekommst du nach der Anmeldung per E-Mail.
Wir senden dir anschließend eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Teilnahme-Link zu.
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